Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen bei Kinderwunschbehandlung:
Maßnahmen der Diagnostik (Hormonanalyse, Eileiterüberprüfung etc.) und konservative Therapien wie hormonelle Behandlungen werden in der Regel vollständig übernommen.
Bei der Inseminationsbehandlung (8 Zyklen im Spontanzyklus, 3 Zyklen mit hormoneller Unterstützung) und künstlichen Befruchtung (3 Zyklen IVF/ICSI) übernehmen die Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Behandlungskosten.
Anspruch auf diese anteilige Kostenübernahme hat ein gesetzlich versichertes Paar nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.
- Es darf keine Sterilisation vorausgegangen sein.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so muss das gesetzlich versicherte Paar die Kosten der Behandlung selbst zu übernehmen.
Um die anteilige Kostenübernahme mit der Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung (IVF/ICSI) abrechnen zu können, braucht die Praxis eine spezielle Genehmigung (nach § 121a SGB V) zur Durchführung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI). Aufgrund der Bedarfsplanung im Gesundheitswesen verfügt das Kinderwunschzentrum MainKid nicht über diese Genehmigung. Eine künstliche Befruchtung (IVF/ICSI) kann bei uns also nicht zu 50% über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden – auch wenn das Paar einen Anspruch auf diese Kostenübernahme hat. Selbstverständlich erfüllt unsere Praxis alle berufsrechtlichen und geweberechtlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchführen zu können.
Wie oben erwähnt, gibt es jedoch Fälle, in denen die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin nicht leistungspflichtig ist (z. B. unverheiratete Paare, Altersgrenzen, Z.n. Sterilisation, bereits drei durchgeführte Zyklen, Kryo-Zyklen). In diesen Fällen können Sie diese Behandlung natürlich gerne bei uns als Selbstzahler durchführen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.